§ 83 FinStrG
Der Verweis auf "unrichtige Steuererklärungen in den Jahren 1997 und 1999" entspricht keiner ordnungsgemäßein Begründung eines Bescheids zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens.
VwGH, 22.09.2005, 2001/14/0183
§ 83 FinStrG
Der Verweis auf "unrichtige Steuererklärungen in den Jahren 1997 und 1999" entspricht keiner ordnungsgemäßein Begründung eines Bescheids zur Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens.
VwGH, 22.09.2005, 2001/14/0183