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Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge - Werbungskosten oder Sonderausgaben?

SteuernSWK 2006, S 389 Heft 11 v. 10.4.2006

Zusammenfassung: Beitragszahlungen zu einer freiwilligen Krankenversicherung können nicht als Werbungskosten, aber als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

UFS Feldkirch, 19.01.2006, RV/0220-F/05

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 29 Abs 1 Z 1 EStG 1988

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