§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der Verfahrensabschluss mehrerer verbundener Verfahren durch Vergleich erfordert die Einrechnung der Pauschalgebühr.
VwGH, 21.09.2005, 2003/16/0516
§ 18 Abs 2 Z 2 GGG
Der Verfahrensabschluss mehrerer verbundener Verfahren durch Vergleich erfordert die Einrechnung der Pauschalgebühr.
VwGH, 21.09.2005, 2003/16/0516