Zusammenfassung: Der Autor schreibt über den noch nicht rechtskräftigen UFS-Entscheid vom 01.10.2004, RV/0930/-W/02 hinsichtlich der entgeltlichen Übertragung eines Anteils an einem Wiener Apothekerunternehmen.
UFS 01.10.2004, RV/0930/-W/02
Weiterführende Hinweise: SWK 33/2004, S926