§ 9 Abs. 3 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass die wirtschaftliche Verursachung des Ausgleichsanspruches eines Handelsvertreters nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegt.
VwGH 03.08.2004, 2001/13/0125
§ 9 Abs. 3 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass die wirtschaftliche Verursachung des Ausgleichsanspruches eines Handelsvertreters nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft liegt.
VwGH 03.08.2004, 2001/13/0125