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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 19 Heft 9 v. 20.3.2005

§ 31 Abs. 1 GGG

Der VwGH entscheidet, dass gemäß § 31 Abs. 1 GGG von den zur Zahlung verpflichteten Personen neben der fehlenden Gebühr für den Bund ein Mehrbetrag von 50 % des ausstehenden Betrages zu erheben

VwGH 29.07.2004, 2004/16/0091

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