§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG
Laut VwGH liegen Eigentumsverhältnisse bei der Bauherrengemeinschaft nicht vor, solange den Beteiligten kein Miteigentum an der zu bebauenden Liegenschaft eingeräumt wurde.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0135
§ 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG
Laut VwGH liegen Eigentumsverhältnisse bei der Bauherrengemeinschaft nicht vor, solange den Beteiligten kein Miteigentum an der zu bebauenden Liegenschaft eingeräumt wurde.
VwGH 29.07.2004, 2003/16/0135