§ 183 Abs. 3 BAO
Über das Ablehnen beantragtner Beweise, wenn die Beweisaufnahme mit unverhältnismäßigem Kosten verbunden wäre und die unter Beweis zu stellenden Tatsachen als richtig anerkannt werden oder unerheblich sind.
VwGH 07.07.2004, 99/13/0153