§ 2 EStG
Sofern adäquate Abwehrhandlungen zur Verlusteindämmung bzw zur Reorganisation der Betriebsstruktur unterlassen wurden, liegt einkommensteuerliche Liebhaberei bei einer Kohlehandlung vor.
VwGH 09.12.2004, 2000/14/0115
§ 2 EStG
Sofern adäquate Abwehrhandlungen zur Verlusteindämmung bzw zur Reorganisation der Betriebsstruktur unterlassen wurden, liegt einkommensteuerliche Liebhaberei bei einer Kohlehandlung vor.
VwGH 09.12.2004, 2000/14/0115