Art. 17 und 20 der 6. MWS1-RL; Art. 5 Abs. 7 lit. a der 6. MWSt-RL
Der EuGH entscheidet, dass nicht gegen den Vertrauensschutzgrundsatz verstossen wird, wenn die Vorsteuer bei Aufhebung der Optionsmöglichkeit für die Grundstücksvermietung berichtigt wird.