§ 33 Abs. 1 FinStrG
Von Ehefrauen geführte Notizbücher unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot.
VwGH 24.06.2004, 2001/15/0224
§ 33 Abs. 1 FinStrG
Von Ehefrauen geführte Notizbücher unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot.
VwGH 24.06.2004, 2001/15/0224