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Bescheidqualität von Nebenanspruchsbescheiden

SteuernMag. Johann FischerlehnerSWK 2005, S 269 Heft 6 v. 15.2.2005

Zusammenfassung: Die Bescheidqualität wird Nebenanspruchsbescheiden vom UFS abgesprochen. Der Autor schreibt aus dem Sachverhalt, über rechtliche Erwägungen und gibt eine Zusammenfassung.

UFS 05.01.2005, RV/0559-L/04

Weiterführende Hinweise: § 273 Abs 1 lit. A BAO

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