Der Autor schreibt in seinem Beitrag über eine Entscheidung des UFS, Außenstelle Linz, in der die Behandlung von Erträgen ausländischer Investmentfonds der Jahre 2000 und 2001 abgesprochen wurde.
UFS, Außenstelle Linz, 20.01.2005, RV/1224-L/02; VfGH 15.10.2004, G 49/04