§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988
In Ausnahmefällen kann auch eine Arbeitsleistung die Einlage eines stillen Gesellschafters darstellen.
VwGH 24.06.2004, 2001/15/0023
§ 27 Abs 1 Z 2 EStG 1988
In Ausnahmefällen kann auch eine Arbeitsleistung die Einlage eines stillen Gesellschafters darstellen.
VwGH 24.06.2004, 2001/15/0023