Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag, welche Rechtsänderungen im Bereich der Festsetzungs- und Bemessungsverjährung durch das SteuerreformG 2005 und das AbgÄG 2004 vorgenommen wurden. So informiert sie über die Prolongierung der Verjährungsfrist nach § 209 Abs 1 BAO, erläutert die Rechtslage bei Abgabenhinterziehungen sowie für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer und nimmt zur Abgabenfestlegung nach Eintritt der Verjährung gemäß § 209a BAO Stellung. Erwägungen zur Einhebungsverjährung runden den Beitrag schließlich ab.