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SteuerreformG 2005, AbgÄG 2003 und 2004 - Änderungen im Verjährungsrecht - § 207 - 209a BAO

SteuernMag. Helga RathgeberSWK 2005, S 83 Heft 3 v. 20.1.2005

Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag, welche Rechtsänderungen im Bereich der Festsetzungs- und Bemessungsverjährung durch das SteuerreformG 2005 und das AbgÄG 2004 vorgenommen wurden. So informiert sie über die Prolongierung der Verjährungsfrist nach § 209 Abs 1 BAO, erläutert die Rechtslage bei Abgabenhinterziehungen sowie für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer und nimmt zur Abgabenfestlegung nach Eintritt der Verjährung gemäß § 209a BAO Stellung. Erwägungen zur Einhebungsverjährung runden den Beitrag schließlich ab.

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