§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, bis wann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geltend gemacht werden kann.
VwGH 09.06.2004, 2004/16/0047
§ 212a BAO
Der VwGH erläutert, bis wann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung geltend gemacht werden kann.
VwGH 09.06.2004, 2004/16/0047