§ 68 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen von der Steuerpflicht freigestellt sind.
VwGH 25.05.2004, 2000/15/0052
§ 68 Abs 1 EStG 1988
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen von der Steuerpflicht freigestellt sind.
VwGH 25.05.2004, 2000/15/0052