Zusammenfassung: Das BMF sieht infolge der Tsunami-Flutkatastrophe verschiedene Vergünstigungen im Gebührenrecht vor.
BMF 07.01.2005
Rechtsgrundlagen: § 206 lit a BAO
Zusammenfassung: Das BMF sieht infolge der Tsunami-Flutkatastrophe verschiedene Vergünstigungen im Gebührenrecht vor.
BMF 07.01.2005
Rechtsgrundlagen: § 206 lit a BAO