§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl Nr 106/1999
Die generelle Ablehnung der Abzugsfähigkeit der bei einem ordentlichen Universitätsstudium anfallenden Kosten steht mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht in Einklang.
VfGH, 15.06.2004, G 8/04, G 9/04, G 10/04