§ 2 Abs 2 EStG 1988
Das Vorliegen einer einkommensteuerlichen Liebhaberei muss nach jeder Änderung der Bewirtschaftungsmethode neu geprüft werden.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0252
§ 2 Abs 2 EStG 1988
Das Vorliegen einer einkommensteuerlichen Liebhaberei muss nach jeder Änderung der Bewirtschaftungsmethode neu geprüft werden.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0252