§ 172 Sbg LAO
Die Prüfung von Einreden gegen den Rückstandsausweis wie auch die Erteilung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung ist auch bei gerichtlichen Exekutionen vom Kompetenzbereich der Titelbehörde umfasst.
VwGH 21.03.2005, 2004/17/0168 - 0172
§ 172 Sbg LAO
Die Prüfung von Einreden gegen den Rückstandsausweis wie auch die Erteilung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung ist auch bei gerichtlichen Exekutionen vom Kompetenzbereich der Titelbehörde umfasst.
VwGH 21.03.2005, 2004/17/0168 - 0172