TP 1 GGG
Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr entsteht mit der Einbringung der Klage. Die Frage der Einbringlichkeit der geltend gemachten Forderung hat keinen Einfluss auf die Bemessung der Gerichtsgebühr.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0237
TP 1 GGG
Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr entsteht mit der Einbringung der Klage. Die Frage der Einbringlichkeit der geltend gemachten Forderung hat keinen Einfluss auf die Bemessung der Gerichtsgebühr.
VwGH 17.03.2005, 2004/16/0237