§ 5 Abs 1 FLAG
Eine ganzjährig ausgeübte Tätigkeit kann nicht mehr als "Ferialpraxis" qualifiziert werden.
VwGH 26.05.2004, 2000/14/0090
§ 5 Abs 1 FLAG
Eine ganzjährig ausgeübte Tätigkeit kann nicht mehr als "Ferialpraxis" qualifiziert werden.
VwGH 26.05.2004, 2000/14/0090