§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
Das Fehlen eines anderen Arbeitsraums indiziert nicht zwangsläufig die Qualifikation eines im Wohnbereich gelegenen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
VwGH 02.06.2004, 2003/13/0166
§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988
Das Fehlen eines anderen Arbeitsraums indiziert nicht zwangsläufig die Qualifikation eines im Wohnbereich gelegenen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
VwGH 02.06.2004, 2003/13/0166