Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Bezug auf § 217 Abs 7 BAO, der Steuerpflichtigen bei bloß geringem Verschulden einen Anspruch auf Kürzung oder Aufhebung eines Säumniszuschlages einräumt und gibt eine Übersicht über ausgewählte Entscheidungen des UFS, in denen sich der UFS mit der Beurteilung des Verschuldensgrads auseinaderzusetzen hatte.