§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EstG
Die Prolongierung der Nutzungsdauer für ein Miethaus nach einer Betriebsprüfung begründet eine Verletzung des Überraschungsgebots.
VwGH 29.09.2004, 2001/13/0135
§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EstG
Die Prolongierung der Nutzungsdauer für ein Miethaus nach einer Betriebsprüfung begründet eine Verletzung des Überraschungsgebots.
VwGH 29.09.2004, 2001/13/0135