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Auslegung des § 209 Abs 1 BAO

SteuernSWK 2005, S 66 Heft 2 v. 10.1.2005

Zusammenfassung: Die auf gerichtlichen Auftrag für ein Finanzstrafverfahren durchgeführte Ermittlungshandlungen eines Finanzamts sind nicht als Amtshandlungen iSd § 209 Abs 1 BAO , die die Bemessungsverjährung unterbrechen, zu qualifizieren.

BMF 15.12.2005

Rechtsgrundlagen: § 209 Abs 1 BAO; § 166 BAO; § 197 FinStrG; § 99 Abs 2 FinStrG

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