Der Beitrag informiert über ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser die Verpflichtung der Gemeinden zum Nachweis einer erfolgten Überwälzung der Getränkesteuer auf die Endverbraucher näher konkretisierte und die Voraussetzungen für die Rückzahlung der Getränkesteuer beschrieb.
VwGH 16.12.2004, 2004/16/0128