§ 19 EStG; § 28 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Einnahmen und Ausgaben eines ruhenden Nachlasses direkt beim Erben einkommenssteuerlich anrechnungsweise berücksichtigt werden.
VwGH 29.06.2005, 2002/14/0146
§ 19 EStG; § 28 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Einnahmen und Ausgaben eines ruhenden Nachlasses direkt beim Erben einkommenssteuerlich anrechnungsweise berücksichtigt werden.
VwGH 29.06.2005, 2002/14/0146