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Auslandsreise und verdeckte Gewinnausschüttung

SteuernSWK 2005, S 833 Heft 29 v. 10.10.2005

Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob die Tragung der Kosten für die Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

BFH, 06.04.2005, I R 86/04

Rechtsgrundlagen: § 20 EStG

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