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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 66 Heft 27 v. 20.9.2005

§ 289 Abs. 2 BAO

Der VwGH entscheidet, dass gemäß § 289 Abs. 2 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz berechtigt ist, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung Ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen.

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