§ 8 Abs. 2 FinStrG
Mit der Unternehermtätigkeit hat der Unternehmer damit verbundene abgabenrechtliche Verpflichtungen zu beachten.
VwGH 28.01.2005, 2002/15/0154
§ 8 Abs. 2 FinStrG
Mit der Unternehermtätigkeit hat der Unternehmer damit verbundene abgabenrechtliche Verpflichtungen zu beachten.
VwGH 28.01.2005, 2002/15/0154