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Zulassungsgebühr - Ein Anwendungsfall von § 201 oder § 202 BAO?

SteuernMag. Monika BrodeySWK 2005, S 796 Heft 27 v. 20.9.2005

Zusammenfassung: Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob sich die Finanzverwaltung oder die Versicherung bei Nachforderungen an den Zulassungswerber wenden muss.

Rechtsgrundlagen: § 201 BAO; § 202 BAO; § 14 TP 15 GebG 1957; § 3 Abs 4a GebG; § 241 BAO; § 207 BAO

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