§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Über abziehbare Vorsteuerbeträge eines Unternehmers, der im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt oder im Inland seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat.
VwGH 09.02.2005, 2004/13/0147
§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972
Über abziehbare Vorsteuerbeträge eines Unternehmers, der im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt oder im Inland seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat.
VwGH 09.02.2005, 2004/13/0147