§ 1 GGG
Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung (durch den Kostenbeamten!) zu gewährleisten.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0234
§ 1 GGG
Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung (durch den Kostenbeamten!) zu gewährleisten.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0234