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Aktuelle Kurzinformationen (Rechtsprechung)

KurzinfoSWK 2005, K 16 Heft 22 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Die Begleichung einer Geldstrafe des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht als Leistung eines Arbeitsentgelts zu qualifizieren.

BFH, 02.02.2004, VI R 29/00

Rechtsgrundlagen: § 15 EstG

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