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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 51 Heft 20 und 21 v. 15.7.2005

§ 9 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz 1995

Der Vfgh entscheidet, dass nach § 9 Abs. 1 des Mineralölsteuergesetzes 1995 Gasöl der Unterposition 2710 00 69 der Kombinierten Nomenklatur, das zu dem in § 3 Abs. 1 Z 5 angeführten Steuersatz abgegeben werden soll, besonders zu kennzeichnen (gekennzeichnetes Gasöl) ist.

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