KommAustria-Gesetz, BGBI. l Nr. 32/2001
Der VfGH beschliesst die Aufhebung einiger Worte bzw. Wortfolgen in § 10 sowie des Abs. 11 leg. cit. betreffend Finanzierungsbeiträge zum Aufwand der RTR-GmbH wegen Verstoßes gegen das Determinierungsgebot des Art. 18 B-VG.