§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass es nicht ungewöhnlich ist, wenn bei Übertragung des Teilbetriebes der Betriebserwerber u. a. Schulden übernimmt, die bisher nicht (ausschließlich) diesem Teilbetrieb zuzuordnen waren.
VwGH 22.12.2004, 2002/15/0142