§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988
Anschaffungskosten gängiger Fahrzeuge durchschnittlicher Mittelklassen von Automobilherstellern sind nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen zu beurteilen.
VwGH 22.12.2004, 2004/15/0101
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988
Anschaffungskosten gängiger Fahrzeuge durchschnittlicher Mittelklassen von Automobilherstellern sind nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen zu beurteilen.
VwGH 22.12.2004, 2004/15/0101