Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Geschäftsverteilung des UFS und schreibt über ein bestätigendes VfGH-Urteil, dass es keine feste Geschäftsverteilung auf Referentenebene gibt.
Rechtsgrundlagen: § 270 BAO
Weiterführende Hinweise: Geschäftsverteilung des UFS im Internet: http://ufs.bmf.gv.at/geschftsverteilung/_start.htm