§ 273 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass zur Auslegung eines im Spruch unklaren Bescheides seine Begründung herangezogen werden kann.
VwGH 09.12.2004, 2000/14/0197
§ 273 Abs. 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass zur Auslegung eines im Spruch unklaren Bescheides seine Begründung herangezogen werden kann.
VwGH 09.12.2004, 2000/14/0197