Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag, welche Rechtsänderungen sich durch das GesRÄG 2005 für Aufsichtsräte ergeben. Dabei erläutern sie die ua die Modifikationen bezüglich der Größe des Aufsichtsrats sowie der zulässigen Anzahl von Aufsichtsratsmandaten, erörtern Bestellungsverbote sowie die Untersagung der Überkreuzverflechtung und nehmen zu den Abberufungsmöglichkeiten und Prüfungspflichten von Aufsichtsräten Stellung. Nach einer Darstellung der genehmigungspflichtigen Geschäfte schließen sie schließlich ihren Beitrag mit einer Darlegung der damit verbundenen Rechtsänderungen im GmbHG und SEG.