Zusammenfassung: Ausgaben für die Absolvierung eines NLP-Kurses sind in Ermangelung einer beruflichen Veranlassung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
UFS Wien, 03.06.2005, RV/1659-W/02
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988
Zusammenfassung: Ausgaben für die Absolvierung eines NLP-Kurses sind in Ermangelung einer beruflichen Veranlassung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
UFS Wien, 03.06.2005, RV/1659-W/02
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988