§ 23 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass ein auf eine Geldforderung gegenüber der Treuhandkommanditistin reduziertes Forderungsrecht weitestgehend dem eines echten stillen Gesellschafters entspricht und für ein Treuhandverhältnis atypisch ist.
§ 23 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass ein auf eine Geldforderung gegenüber der Treuhandkommanditistin reduziertes Forderungsrecht weitestgehend dem eines echten stillen Gesellschafters entspricht und für ein Treuhandverhältnis atypisch ist.