§ 22 BAO
Ein Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht sein Haus vermieten, um es dann wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen.
VwGH 17.11.2004, 99/14/0013
§ 22 BAO
Ein Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht sein Haus vermieten, um es dann wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen.
VwGH 17.11.2004, 99/14/0013