§ 236 BAO
Der VwGH entscheidet, dass für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend sind.
VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112
§ 236 BAO
Der VwGH entscheidet, dass für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen maßgebend sind.
VwGH 17.11.2004, 2000/14/0112