§ 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975
Der VwGH entscheidet, dass es nicht die Aufgabe der über den Gebührenanspruch entscheidenden Verwaltungsbehörden ist, die gerichtliche Ladung daraufhin zu prüfen, ob die Ladung als Zeuge zu Recht erfolgte.
§ 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975
Der VwGH entscheidet, dass es nicht die Aufgabe der über den Gebührenanspruch entscheidenden Verwaltungsbehörden ist, die gerichtliche Ladung daraufhin zu prüfen, ob die Ladung als Zeuge zu Recht erfolgte.