Zusammenfassung: Das BMF informiert über die rückwirkende (ab 1999) Lohn- und Einkommensteuerbefreiung bei Trinkgeldern, wenn sie freiwillig in ortsüblicher Höhe von dritter Seite an Arbeitnehmer gewährt werden.
Schlagwörter:
Trinkgelder; Steuerbefreiung; Lohnsteuerprüfungen; Auswirkungen auf Berufungsverfahren