§ 9 Abs. 1 VStG
Der VwGH entscheidet, dass ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH die Verantwortung für die Einbringung der Kommunalsteuer zu tragen hat.
VwGH 17.11.2004, 2000/14/0168
§ 9 Abs. 1 VStG
Der VwGH entscheidet, dass ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH die Verantwortung für die Einbringung der Kommunalsteuer zu tragen hat.
VwGH 17.11.2004, 2000/14/0168